Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt

Wie achten wir Menschenrechte und Umwelt

Die ]init[ AG für digitale Kommunikation („]init[“) bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt sowie zur Verantwortung für ihre Liefer- und Wertschöpfungskette.

Wir verpflichten uns, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.

Diese Grundsatzerklärung gilt für unsere Mitarbeitenden in allen Unternehmensbereichen und enthält die Verpflichtung, sich gegenüber Kolleg:innen, Geschäftspartnern und Lieferanten stets fair und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben zu verhalten. 

Gleichermaßen erwarten wir von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich ebenso zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes bekennen, sich um die Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse bemühen und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Zulieferer weitergeben.

Anerkannte Richtlinien und Standards

In Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) bekennt sich ]init[ insbesondere zu den nachfolgenden genannten international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Standards:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP).

Die vorgenannten Normen werden durch weitere Richtlinien ergänzt. Hierzu gehören insbesondere

  • unser Code of Conduct
  • unsere Richtlinien zur internen Organisation
  • unser Lieferantenkodex
  • unsere Selbstverpflichtung zum Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), in deren Rahmen wir neben einer Umweltpolitik auch ein Umweltprogramm installiert haben.

Achtung der Menschenrechte und der Umwelt im Einzelnen

Wir wenden uns gegen jegliche Verletzung international anerkannter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen.

Dies betrifft zum einen direkte Menschenrechtsverletzungen wie

  • Kinderarbeit & gefährliche Jugendarbeit
  • Sklaverei & Zwangsarbeit
  • unangemessene Gesundheits- & Sicherheitsmaßnahmen
  • Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit
  • Einsatz von privaten Sicherheitskräften, die übermäßige Gewalt anwenden 
  • Verstoß gegen lokale Mindestlöhne und gerechte Entlohnung
  • Diskriminierung gegen Gleichbehandlungsgrundsätze,

aber auch Menschenrechtsverletzungen durch Umweltrisiken wie

  • Bodenkontamination 
  • Wasserverschmutzung
  • Luftverschmutzung
  • übermäßigen Wasserverbrauch
  • Lärmemissionen
  • Verwendung von Quecksilber und anderer verbotener Substanzen und Chemikalien in Produkten/Prozessen
  • unangemessene Abfallwirtschaft inkl. illegalem Import und Export von gefährlichen Abfallstoffen.

Wie wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem LKSG umsetzen

Die Achtung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechte und deren Berücksichtigung im Rahmen der Lieferkette ist ein kontinuierlicher Prozess. Daher unterliegt die Einhaltung der Sorgfaltspflichten einer regelmäßigen Überprüfung sowie Weiterentwicklung in Abhängigkeit mit den sich ggf. ändernden Bedingungen sowie unseren geschäftlichen wie unternehmerischen Aktivitäten.

Hierfür haben wir Strukturen und Verantwortlichkeiten festgelegt und unterziehen unseren Geschäftsbetrieb und die dazugehörigen Lieferantenketten eine regelmäßigen Risikoanalyse, aus der sich ggf. Präventions- und Abhilfemaßnahmen ableiten und entsprechend umgesetzt werden.

Für die Wahrnehmung und Einhaltung aller menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind Verantwortlichkeiten im Risikomanagement festgelegt.

Für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten ist der Vorstand verantwortlich. Daneben hat ]init[ eine Menschenrechtsbeauftragte bestellt, welche das Risikomanagement im Sinne des LkSG insgesamt überwacht, die operative Umsetzung durch Koordinierung und Überwachungsaktivitäten sicherstellt und mindestens einmal jährlich an den Vorstand berichtet.

Für die operative Umsetzung der Sorgfaltsprozesse sind Fachabteilungen eingebunden, die in engem Kontakt mit der Menschenrechtsbeauftragten stehen und ihr berichten.

Risikoanalyse

Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalyse verschaffen wir uns Kenntnis über mögliche und tatsächlich nachteilige Risiken bzw. Auswirkungen unseres Geschäftsbetriebes entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Dazu zählt insbesondere die Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Auswirkungen durch alle beschafften Waren/Produkte und Dienstleistungen. Hieran orientiert sich das unternehmensweite Risiko- und Lieferantenmanagement nach dem LkSG einschließlich der Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen, wie z.B. Präventions- und Abhilfemaßahmen, die Anpassung interner Richtlinien und Prozesse oder Schulungen zur Sensibilisierung. Dabei werden gemeldete Beschwerden ebenso berücksichtigt wie auch sonstige Kritik von Dritten.

Wir entwickeln und verbessern Prozesse und Verfahren und führen sie. soweit möglich. einer Standardisierung zu. Die Konformität der internen Prozesse wird regelmäßig durch externe Auditoren überprüft. Dies betrifft z.B. unsere Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und unser Gütesiegel nach EMAS.

Diese Grundsatzerklärung kommunizieren wir sowohl intern (z.B. an Mitarbeitende) als auch extern (z.B. Lieferanten).

Beschwerdemanagement

]init[ nimmt Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte sehr ernst und stellt ein Meldesystem bereit, über das jede Person tatsächliche oder vermutete Verstöße seitens ]init[ oder deren Geschäftspartnern oder Lieferanten auch vertraulich melden kann.

Hier können Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der ]init[ oder ihrer unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer namentlich oder anonym abgegeben werden, auch in englischer Sprache. Zu dem Meldesystem gelangen sie hier. Für unser Meldesystem haben wir Prozesse definiert, dokumentiert und intern kommuniziert.

Die Vertraulichkeit und der Schutz der Meldenden sind für uns dabei selbstverständlich. Wir gewährleisten, soweit durch unseren Einfluss möglich, dass Meldende im Zusammenhang mit den von ihnen gemeldeten Hinweisen/Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden. 

Wir gehen jedem Hinweis gewissenhaft nach, da es unser erklärtes Ziel ist, mit Meldungen/ Beschwerden und den daraus gewonnenen Kenntnissen und Erkenntnissen unsere Sorgfaltsprozesse in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt kontinuierlich zu verbessern. 

Über die weitere Umsetzung und Entwicklung im Bereich des LkSG berichten wir in unserem Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Der Bericht wird auch auf dieser Website veröffentlicht.