Lieferantenkodex

Für die ]init[ AG für digitale Kommunikation (nachfolgend „]init[“ oder wir) ist die Achtung der Menschenrechte und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette eine maßgebliche Grundlage für nachhaltiges Wachstum.

Wir bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen und sozial verantwortungsvollen Verhaltens beachtet werden.

Um diesen Zielen nicht nur im eigenen Geschäftsbetrieb, sondern auch entlang unserer gesamten Lieferkette gerecht zu werden, erwarten wir von unseren Lieferanten (einschließlich ihrer Organe, Mitarbeitenden, Repräsentierenden, Subunternehmen und Vertriebspartnern), dass sie alle anwendbaren inländischen, ausländischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten.

Insbesondere erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie geltende nationale Gesetze und Verordnungen einschließlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einhalten.
  • ihre eigenen Lieferanten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für ]init[ beauftragen, sorgfältig auswählen, mit ihnen die hier aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien vereinbaren und sich dafür einsetzen, dass diese Prinzipien von ihren Lieferanten eingehalten werden.
  • ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren.

Anforderungen an unsere Lieferanten im Einzelnen

Soziale Verantwortung

  • Anerkennung von Menschenrechten

    Unsere Lieferanten respektieren die anerkannten Menschenrechte.
     

  • Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit

    Unsere Lieferanten dulden keine Kinderarbeit- und Zwangsarbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen der ILO. Jede Arbeit muss freiwillig sein und ohne Androhung von Strafe erfolgen.

    Die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden.
     

  • Faire Arbeitszeit und faire Entlohnung

    Unsere Lieferanten halten alle national geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, auch hinsichtlich Überstunden, Pausen und bezahltem Erholungsurlaub, ein.

    Unsere Lieferanten entlohnen ihre Mitarbeitenden angemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Den Mitarbeitenden sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind unzulässig.
     

  • Vereinigungsfreiheit

    Das Recht der Mitarbeitenden, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken, ist zu respektieren. Mit¬arbeitende dürfen nicht aufgrund von Gründung, Beitritt oder Mitgliedschaft in einer solchen Organisation benachteiligt werden.
     

  • Diskriminierungsverbot

    Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Unsere Lieferanten bekennen sich zur Chancengleichheit.

    Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden in jeglicher Form ist unzulässig, soweit sie nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Dies gilt z.B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität oder weiterer, gesetzlich geschützter Merkmale. Unsere Lieferanten fördern eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt ihrer Beschäftigten geschätzt wird.
     

  • Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Unsere Lieferanten stellen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen für ihre Mitarbeitenden sicher. Alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, werden getroffen. Hierzu gehören auch regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie die bei unseren Lieferanten hierzu implementierten Maßnahmen.
     

  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

    Der Lieferant darf nicht unter Verstoß gegen legitime Rechte Land, Wälder oder Gewässer entziehen, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert.

    Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch sind zu unterlassen, vor allem, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.

Ökologische Verantwortung

  • Umwelt- und Klimaschutz sowie Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage

    Unsere Lieferanten beachten die internationalen Standards und gesetzlichen Vorgaben für den Umwelt- und Klimaschutz und etablieren Systeme bzw. Maßnahmen, um Umweltbelastungen zu minimieren und den Umwelt- und Klimaschutz konti¬nuierlich zu verbessern. Dies schließt die Vermeidung von Emissionen und Abfällen sowie Schritte zur Steigerung der Ressourceneffizienz ein.
     

  • Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen

    Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion/Erbringung der Dienstleistung und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden, insbesondere durch die Verwendung alternativer Materialien, Einsparungen, Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.
     

  • Umgang mit Energieverbrauch/-effizienz

    Der Energieverbrauch ist nach Möglichkeit zu überwachen. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.
     

  • Verantwortungsvolle Materialbeschaffung

    Unsere Lieferanten setzen in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten Prozesse um.

Ethisches Geschäftsverhalten

  • Fairer Wettbewerb

    Unsere Lieferanten halten geltende Wettbewerbs- und Kartellgesetze sowie Antikorruptionsregelungen ein und treffen keine Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen.
     

  • Geistiges Eigentum

    Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren. Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte gewahrt sind.
     

  • Vertrauliche Informationen

    Der Austausch vertraulicher Informationen erfolgt auf Grundlage einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen ]init[und dem Lieferanten. Jeder Austausch vertraulicher Informationen hat sich auf den Zweck der Erfüllung vertraglicher Leistungserfordernisse zu beschränken. Dies betrifft auch den Schutz von Kundeninformationen.

    Unsere Lieferanten geben vertrauliche Informationen oder andere urheberrechtlich geschützte Informationen nicht an Dritte weiter bzw. legen diese nicht offen, einschließlich der Informationen über Produkte, Kunden, Preisgestaltung, Kosten, Fachwissen, Strategien, Programme, Verfahren und Praktiken der ]init[.
     

  • Vertraulichkeit/Datenschutz

    Unsere Lieferanten beachten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie haben bei der Verarbeitung (wie z.B. Erfassung, Speicherung, Übermittlung und Löschung) von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit, die behördlichen Vorschriften sowie die Vorgaben von ]init[ bzw. von Kunden der ]init[ zu beachten.
     

  • Handelsregelungen

    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle nationalen und internationalen Handelsgesetze und -vorschriften über Exporte, Importe, Sanktionen, Zölle, Beschränkungen und Embargos respektieren. Diese Rechtskonformität erwarten wir von unseren Lieferanten auch entlang ihrer eigenen Lieferkette.

 

Einhaltung des Verhaltenskodex

Dieser Lieferantenkodex beschreibt die Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit der ]init[ mit ihren Lieferanten (Auftragnehmern, Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Zulieferern).
Die Vereinbarung dieses Verhaltenskodex dient auch der für ]init[ seit dem 01.01.2024 bestehenden Pflicht zur Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz “LkSG”).

Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten, also sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei den unmittelbaren und in bestimmten Fällen auch den mittelbaren Zulieferern.

Vor diesem Hintergrund sieht das LkSG unter anderem vor, dass das verpflichtete Unternehmen Präventionsmaßnahmen gegenüber seinen Lieferanten vertraglich verankert. Dieser Lieferantenkodex dient der Erfüllung dieser Pflicht.

Umsetzung der Anforderungen aus diesem Lieferantenkodex

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Risiken in Bezug auf die vorgenannten Grundsätze innerhalb ihrer eigenen Lieferketten identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. 
Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken unterrichtet uns der Lieferant zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen.

Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex zu prüfen - beispielsweise durch Selbstauskunft, Auskunft durch Dritte, Vorlage von Zertifikaten sowie durch Erlaubnis, die Einhaltung des Lieferantenkodex durch Audits vor Ort nachweisen zu lassen. 
Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird ]init[ dies dem Lieferanten unverzüglich mitteilen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen, um sein Verhalten mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen.

Ist eine Abhilfe in absehbarer Zeit nicht möglich, hat dies der Lieferant unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit ]init[ ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Sollte diese Nachfrist fruchtlos ablaufen oder die Umsetzung der im Konzept vereinbarten Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirken, kann ]init[ die Geschäftsbeziehung abbrechen und alle Verträge kündigen, soweit kein milderes Mittel zur Verfügung steht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso unberührt wie das Recht auf Schadenersatz.