Onlinezugangsgesetz: Wir gestalten die digitale Verwaltung

Mit innovativen, anpassungsfähigen und einfachen Lösungen gestalten wir die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aktiv mit. So schaffen wir eine sichtbare Verbesserung für den Alltag von Menschen, aber auch für Verwaltung und Behörden.

In einem Digitalisierungslabor sitzen mehrere Teilnehmer an einem großen Konferenztisch. Sie hören aufmerksam einer Person zu, die auf dem Bild nicht zu sehen ist.
Ein Berater arbeitet am PC an einem Dokument. Im Hintergrund ist eine komplexe Prozessgrafik an einer Pinnwand zu sehen.
Ein Senior-Berater arbeitet am PC. Im Hintergrund ist eine raumhohe Zimmerpflanze vor einer Fensterfront zu sehen.
Drei Männer und eine Frau arbeiten in einem Kreativraum an einem Lösungskonzept. Dafür nutzen sie verschiedene Kreativmethoden.
Fokus auf ein Poster an einer Pinnwand. Zu lesen ist "Lösungsskizzen im Soll-Antragsprozess".
In einem Digitalisierungslabor stehen die Teilnehmenden vor einer Metaplanwand. Sie richten ihren Blick auf einen redenden Mann im Bildvordergrund.
Zwei erfahrene Berater und eine Beraterin diskutieren stehend im Büro. Im Hintergrund ist ein Whiteboard mit technischen Skizzen zu sehen.

Worum geht es?

Die Verwaltung in Deutschland könnte digitaler sein: In drei Feldern hat Deutschland in internationalen E-Government-Rankings bislang das Nachsehen: Nutzungsorientierung, Interoperabilität und Erreichbarkeit der digitalen Verwaltungsangebote. Damit Bürger:innen und Unternehmen ihre Verwaltungsanliegen zukünftig einfacher und digital erledigen können, hat der Bund das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (kurz: Onlinezugangsgesetz – OZG) und eine Grundgesetzänderung im Bereich der Informationstechnik beschlossen. Alle wesentlichen IT-Vorgaben können dadurch per Verordnung erlassen werden – der Grundstein für eine effektive IT-Steuerung.

Welche Ziele verfolgt das OZG?

  • Die Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen werden weiter auf- und ausgebaut und in einem Portalverbund zusammengeschlossen. Bürger:innen und Unternehmen sollen von jedem Portal aus auf alle bundesweit onlinefähigen Verwaltungsleistungen zugreifen können.
  • Dazu müssen alle Verwaltungen bis 2022 ihre dazu fähigen Verwaltungsleistungen online anbieten und im übergreifenden Portalverbund nutzbar machen.
  • Über ein zentrales Nutzerkonto sollen Bürger:innen und Unternehmen auf alle Leistungen des Portalverbundes zugreifen können.

Für die Umsetzung der drei Primärziele gewinnt der Bund deutlich an Regelungskompetenz. Die bislang heterogenen IT-Strukturen der Verwaltungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen werden so sukzessive interoperabel gestaltet und harmonisiert:

  • Durch Rechtsverordnungen kann der Bund Vorgaben für IT-Anwendungen und Basisdienste sowie die technische Umsetzung von Standards und Sicherheitsvorgaben erlassen. Die Länder dürfen durch Landesrecht davon abweichende Regelungen treffen, sofern sie „im Portalverbund geeignete IT-Komponenten” bereitstellen.
  • Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit kann das Bundesministerium des Innern (BMI) die im Portalverbund erforderlichen Sicherheits- und Kommunikationsstandards festlegen.
  • Die zuständigen Bundesministerien legen die Kommunikationsstandards für die Anbindung konkreter Verwaltungsverfahren an den Portalverbund fest.

Wo besteht Handlungsbedarf?

Verwaltungen und Behörden können das Onlinezugangsgesetz zu ihrem Vorteil nutzen, wenn sie die Umsetzung planvoll und zielgerichtet angehen. In diesen vier Handlungsfeldern kann sich jede Verwaltung positionieren:

  • IT-Steuerung und Programm-Management: Jede Verwaltung sollte die Entwicklungen innerhalb des Digitalisierungsprogramms im Blick haben und sich mit relevanten Akteur:innen in Bund und Ländern abstimmen. Hierbei geht es darum, die Umsetzungsanforderungen des OZG auf die eigene Digitalisierungsstrategie zu beziehen und bei allen E-Government-Vorhaben die Zieldimensionen des OZG zu berücksichtigen.
  • Standardisierung und Architekturmanagement: Mit einer Evaluierung der technischen Komponenten und ihrer gegenseitigen Interoperabilität können Verwaltungen den Grundstein für eine eigene E-Government-Architektur nach den Standards des OZG legen. In der Analysephase sollte berücksichtigt werden, welche Fachverfahren bereits auf bundesweiten Standards beruhen. Diese können als Muster und Modell für die Anbindung weiterer Verfahren dienen.
  • Verwaltungsportale: Eigene Portale und alle dort angebotenen transaktionalen E-Government-Angebote sollten grundlegend evaluiert werden. Ausgangsfragen können hierbei sein: Wie nutzungsfreundlich ist der Zugang zu den Online-Diensten? Welche Schnittstellen werden eingesetzt – und sind diese anschlussfähig für eine Integration des Angebots in den Portalverbund? 
  • Online-Services für Verwaltungsverfahren: Auf dieser Grundlage können weitere onlinefähige Verwaltungsleistungen identifiziert werden. Hierzu sollte jede Behörde den Digitalisierungsstatus ihrer Dienste, Fachverfahren und Formulare betrachten. Im nächsten Schritt kann die Transformation der Leistungen in digitale Service-Angebote und transaktionale Dienste geplant werden – zum Beispiel mit Hilfe von Antragsmanagementsystemen.

Expertise für Ihre OZG-Projekte

Seit über 25 Jahren unterstützen wir die öffentliche Verwaltung bei der Realisierung von E-Government-Vorhaben – bei der Architekturkonzeption, der technischen Umsetzung, der Gestaltung von nutzerzentrierten Verwaltungsportalen und der Implementierung von transaktionalen E-Government-Angeboten. Sie benötigen für Ihr OZG-Projekt externe Unterstützung? Unsere Consultants geben Impulse, vernetzen beteiligte Personen und stehen Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Anne Pohl, Business Developer bei der ]init[ AG

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Wir stemmen Digital-Großvorhaben mit unseren interdisziplinären Spezialist:innen-Teams. Neben dem OZG begleiten wir die Registermodernisierung von Bund und Ländern. Sie bringt Once Only in die Breite und Einer-für-Alle-Services (EfA) auf das nächste Level.

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