Gut vorbereitet auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Barrierefreie Websites und Apps

Der Countdown läuft: Mitte 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllen. Sonst drohen hohe Bußgelder. Gewinnen Sie mit uns Klarheit, minimieren Sie Risiken und nutzen Sie die vielfältigen Chancen barrierefreier digitaler Kommunikation.

Digitale Barrierefreiheit geht uns alle an. Es reicht schon eine zeitweise Einschränkung wie eine Sehnenscheidenentzündung, schlechte Lichtverhältnisse oder eine laute Geräuschkulisse, um bei der Nutzung digitaler Produkte benachteiligt zu sein. In diesen Situationen können wir nicht ansatzweise nachvollziehen, welchen Nachteilen Menschen mit permanenten Behinderungen ausgesetzt sind. 

  • Schwerbehinderte Menschen in Deutschland

    7,8 Mio.

  • Menschen mit Schwer­behinderung über 65 Jahre in Deutschland

    58 Prozent

  • 2030 werden in Deutschland 29 Prozent der Bevölkerung so alt oder älter sein

    65 Jahre

  • Behinderungen, die erst im Laufe des Lebens auftreten

    96 Prozent

Webinaraufzeichnung "Ready für das BFSG?" anschauen

In der Webinaraufzeichnung erfahren Sie:

  • Ob und wie Sie betroffen sind – und wie Sie die Anforderungen rechtzeitig erfüllen können.
  • Wie Sie die Vorgaben des BFSG strukturiert im Blick haben, Umsetzungskriterien ableiten und planvoll umsetzen.
  • Was es braucht, um auch digital angebotene PDFs gesetzeskonform zu optimieren.
  • Welche Standards für Back- und Frontendentwicklung eine zukunftssichere Basis für digitale Barrierefreiheit schaffen.

Unser BFSG-Team erklärt Ihnen das komplexe Thema verständlich und zeigt Ihnen Tools, Checklisten und Kniffe, die Sie direkt anwenden können.

Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Die Beispiele verdeutlichen: In einer digitalisierten Welt müssen Websites und Apps von Anfang an mit einer umfassenden Perspektive für Barrierefreiheit konzipiert, gestaltet und umgesetzt werden. Nur so können alle gleichermaßen und gleichberechtigt an einer digitalen Gesellschaft teilhaben.

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

Bereits 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um. Das Inkrafttreten des Gesetzes am 28. Juni 2025 ist ein wichtiger Schritt für die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. 

Unternehmen sind dann zum barrierefreien digitalen Geschäftsverkehr verpflichtet. Konkrete Anforderungen definiert eine Verordnung, deren Nichteinhaltung mit hohen Geldbußen bis 100.000 Euro und Vertriebsverboten sanktioniert wird. Zudem setzen sich Unternehmen einem hohen Abmahnrisiko aus.

Vor diesem Hintergrund sollten sich Unternehmen frühzeitig darüber informieren, wie gut ihre digitalen Angebote die gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllen – und wie sie notwendige Anpassungen möglichst einfach und effektiv bis zur Deadline Mitte 2025 umsetzen können.

So profitieren Unternehmen von digitaler Barrierefreiheit

  • User Experience

    Barrierefreie Websites sind von allen Menschen einfacher zu nutzen, da sie klare Strukturen, gut lesbare Inhalte und eine benutzerfreundliche Navigation bieten. Dies führt zu einer insgesamt besseren Benutzererfahrung und erhöhter Zufriedenheit.

  • Wettbewerbs­vorteil

    Barrierefrei zugängliche Websites und Apps erschließen neue Märkte und Zielgruppen, da das Angebot nun auch von Personen mit permanenten oder zeitweisen Beeinträchtigungen genutzt werden kann.

  • Kostenersparnis

    Barrierefreiheit muss ganzheitlich betrachtet und von Anfang an in Digitalprojekten über alle Gewerke hinweg mitgeplant werden. Aufwände und Kosten dieses Projektvorgehens sind wesentlich günstiger, als wenn Barrierefreiheit „nachgerüstet“ wird.

  • SEO-Vorteil

    In Projektteams muss jede Person Barrierefreiheit auf der Agenda haben und in seiner Arbeit berücksichtigen. Dann ergeben sich die größten Effizienz- und Synergieeffekte. Wie zum Beispiel ein besseres organisches Suchmaschinenranking dank sauberer HTML-Struktur.

  • Imagegewinn

    Der Wert einer Marke wird zusätzlich bereichert, indem die Bedürfnisse aller Menschen gleichberechtigt in den Mittelpunkt gestellt werden.

  • Rechtliche Konformität

    Unternehmen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorausschauend umsetzen, minimieren rechtliche Risiken und Konflikte.

Erfahrener Spezialist

Als Spezialist für Digitalisierung im Public Sector liegt ]init[ Barrierefreiheit im Blut. Ein 25-köpfiges Team aus Spezialist:innen für UX/UI, BITV-Selbsttests, Frontend, Leichte Sprache und barrierearme Dokumente berät und begleitet den öffentlichen Sektor bei der Umsetzung der strengen Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die seit 2021 für öffentliche Websites verpflichtend ist.

Diese Expertise machen wir nun für die Privatwirtschaft nutzbar, da das BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BITV 2.0, der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf die Privatwirtschaft überträgt.

Wir beraten Unternehmen mit Weitsicht und Pragmatismus dabei, wie sie vom Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz betroffen sind. Ich freue mich, mit einem starken Kompetenzteam digitale Barrierefreiheit in die Tat umzusetzen und so einen wertvollen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft zu leisten.

Sajora Strohner

Principal Test Engineer

Unser Projektvorgehen

01

Grundlagen schaffen

Wir durchleuchten alle Aspekte von Barrierefreiheit und definieren Qualitäts- und Akzeptanzkriterien für ein erfolgreiches Projekt.

02

Check-up

Wir nehmen digitale Geschäftsprozesse und Business-Logiken genau unter die Lupe und arbeiten Anforderungen an Barrierefreiheit heraus.

03

Kick-off & Team-Building

Wir schaffen Bewusstsein für Barrierefreiheit, indem wir alle Stakeholder:innen einbinden und zum Teil des Projektteams machen.

04

Grobkonzeption

Aus unserer Analyse leiten wir Verbesserungspotenzial ab, das wir systematisch über Konzeption, UX/UI, Development und QA-Prozesse erschließen.

05

Feinkonzeption & Design

Bei der Feinkonzeption der Maßnahmen prüfen wir fortlaufend auf die Einhaltung der Qualitäts- und Akzeptanzkriterien. So sichern wir ein Ergebnis gemäß BITV 2.0/BFSG ab.

06

Umsetzung

In den UX-, Development- und QA-Teams findet ein enger Peer Review statt. Wir teilen Zwischenergebnisse mit unseren Kund:innen und reagieren schnell auf geänderte Anforderungen.

07

Crowd Testing

Indem wir gezieltes Feedback von Nutzer:innen mit Einschränkungen einholen, können wir Websites und Apps weiter optimieren. So gestalten wir digitale Produkte mit hoher Gebrauchstauglichkeit.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Projektbegleitende Beratung in allen Barrierefreiheitsthemen
  • Analyse aktueller digitaler Produkte auf Barrierefreiheit, u. a. durch Nutzendentests mit Menschen mit Einschränkungen
  • Konzeptreview, verkürzte UX/UI-Selbst- und Plausibilitätstests, entwicklungsbegleitende Barrierefreiheitstest auf Komponentenbasis, Gesamt-QA-Planung mit Testkonzepten
  • Durchführung projektabschließender Barrierefreiheitstests anhand offizieller Prüfschritte
  • Erstellung von Prüfberichten mit allen Prüfschritten und im Falle des Nichtbestehens mit Lösungsansätzen und Retests für nachträglich aufgelöste Barrieren
  • Erstellung von Gebärdenvideos mit Untertiteln, Audio- und Video-Deskription, Texte in Leichter Sprache
  • Erstellung barrierefreier PDFs

Gestalten Sie mit uns die digitale Gesellschaft von morgen!

Anne Pohl, Business Developer bei der ]init[ AG

Anne Pohl

New Business

+49 30 97006 6103

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