Europaweite digitale Identität: ]init[ unterstützt EUDI-Wallet-Initiative von BMDS und bitkom

]init[ hat das Memorandum of Understanding (MoU) zur Einführung der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) unterzeichnet. Damit fördern wir Wallet-Technologien in unseren Projekten und begleiten den Start einer europaweiten digitalen Identität in 2027.

Die EUDI-Wallet ist der Schlüssel für ein einfacheres, sicheres digitales Miteinander in Europa. Bürger:innen und Unternehmen sollen künftig digitale Nachweise und Authentifizierungsmittel bequem auf dem Smartphone verwalten können. Damit die Wallet bis 2027 praxistauglich startet, braucht es klare Informationen, abgestimmte Prozesse und ein gemeinsames Verständnis. 

Als Mitzeichner des MoU zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und dem Bitkom leisten wir einen aktiven Beitrag dazu, dass Europa ein verlässliches und modernes Wallet-Angebot schafft, das im Alltag echten Mehrwert bietet. Dafür bringen wir unsere Expertise dort ein, wo sie jetzt entscheidend ist: bei der Konzeption von Schnittstellen und der technischen Implementierung von „Wallet Ready“-Prozessen in unseren Digitalprojekten für Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.

Originaltext des MoU lesen

Wir wollen das Potenzial der EUDI-Wallet in Pilotprojekten praxisnah erschließen. Besonders beim Zusammenspiel von Registermodernisierung und NOOTS mit der EUDI-Wallet ist unsere Erfahrung gefragt.

Dr. Gregor Költzsch

Chief Business Officer

Auch die breite Öffentlichkeit muss früh eingebunden werden: Gemeinsam mit dem BMDS, dem Bitkom und über 75 weiteren Unterzeichnenden sorgen wir für Transparenz zu Diensten, Nachweisen und Anwendungsfällen. So schaffen wir Vertrauen und ermöglichen eine hohe Nutzung. Zudem begleiten wir aktiv Abstimmungen und Dialogprozesse der branchenübergreifenden Initiative.

Hintergrundinformationen zur EUDI-Wallet 

Was ist Ziel und Zweck der EUDI-Wallet?

Die EU-Digital Identity Wallet (EUDI‑Wallet) ist eine mobile digitale Brieftasche für EU‑Bürger:innen und Unternehmen. Sie ermöglicht das sichere Speichern und Teilen von digitalen Nachweisen wie Personalausweis, Führerschein oder Diplom. Die EUDI-Wallet  baut auf einer einheitlichen technischen Grundlage auf, sodass EUDI-Wallets aus den einzelnen Mitgliedsstaaten europaweit und grenzüberschreitend genutzt werden können. Das System basiert auf den eIDAS‑Interoperabilitätsstandards und genügt hohen Ansprüchen an Datenschutz, Sicherheit und die Kontrolle der Nutzer:innen über ihre Daten.

Was sind Bedeutung und Nutzen der EUDI-Wallet?

Die EUDI‑Wallet bietet Bürger:innen einen vereinfachten, schnellen Zugang zu digitalen Diensten wie Verwaltungsportalen und privaten Services. Als verlässliche, EU-weite Lösung verringert die EUDI-Wallet zudem Aufwände für Authentifizierungsprozesse bei Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Gleichzeitig stärkt die Wallet die Datensouveränität, weil Nutzer:innen selbst bestimmen, welche Informationen geteilt werden.

Was sind die wichtigsten Features der EUDI-Wallet?

Die EUDI-Wallet ist freiwillig und für alle EU-Bürger:innen sowie Unternehmen kostenfrei nutzbar. Sie steht als mobile Lösung auf dem Smartphone bereit. Ein zentrales Feature ist neben der Verwaltung digitaler Nachweise die qualifizierte elektronische Signatur, mit der Europäer:innen Dokumente digital und rechtssicher unterschreiben können.

Ein „Privacy Dashboard“ zeigt den Nutzenden zudem auf, wann und welche Daten über sie geteilt wurden und bietet Meldemöglichkeiten für Datenschutzvorfälle. Darüber hinaus müssen die Wallet-Komponenten offen (Open Source) und öffentlich zugänglich sein, was Vertrauen stärkt und Innovation fördert.

Wesentlich für die digitale Interoperabilität ist ein technischer Rahmen, das sog. „Architecture & Reference Framework“: Dieses stellt sicher, dass jede nationale Wallet-App denselben Standards folgt und somit EU-weit kompatibel ist. Die Einrichtung erfolgt über bestehende elektronische Identifikationssysteme („national eID“), was die Adaption beschleunigt.

Schließlich ist die EUDI-Wallet gemäß höchsten Sicherheitsanforderungen konzipiert. Diese verlangen eine strenge Identitätsprüfung bei der Registrierung und enthalten Mechanismen zur Meldung von Datenschutzverletzungen, um maximale Sicherheit für Nutzer:innen zu gewährleisten.

Welche rechtliche Grundlage liegt der EUDI-Wallet zugrunde?

Die EUDI‑Wallet basiert auf der eIDAS-Verordnung („Electronic Identification, Authentication and Trust Services“) und ihrer Erweiterung durch eIDAS 2.0, die am 20. Mai 2024 in Kraft trat. Letztere verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, eine kostenfreie und interoperable EUDI‑Wallet bereitzustellen und definiert technische, sicherheitsrelevante und datenschutzrechtliche Anforderungen. Ergänzt wird dies durch Implementing Acts und Architektur-Richtlinien zur Standardisierung von Funktionen, Interoperabilität und Zertifizierung.

Bis wann und wie wird die EUDI-Wallet eingeführt?

Laut eIDAS 2.0 müssen EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürger:innen bis spätestens Ende 2026 bzw. 2027 mindestens eine EUDI‑Wallet bereitstellen. Ab diesem Zeitpunkt sollen Wallets verfügbar sein und in öffentlichen sowie privaten Diensten akzeptiert werden. Die Einführung erfolgt als App mit angebundenen eID-Systemen, begleitet von Pilotprojekten und Dialogformaten mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ziel ist eine praxistaugliche Lösung, die europaweit funktioniert und den Alltag digital erleichtert.

Ihr Ansprechpartner für Medienanfragen

Sascha Lansmann, Senior Lead Corporate Communications bei der ]init[ AG

Sascha Lansmann

Senior Lead Corporate Communication

+49 30 97006 759

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