Worum geht es?
In drei Feldern hat Deutschland in internationalen E-Government-Rankings bislang das Nachsehen: Nutzerorientierung, Interoperabilität und Erreichbarkeit der digitalen Verwaltungsangebote. Eine substanzielle Verbesserung in der Art und Weise, wie Bürger:innen und Unternehmen ihre Verwaltungsanliegen über das Internet erledigen können, bereiten das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (kurz: Onlinezugangsgesetz) und eine Grundgesetzänderung im Bereich der Informationstechnik. Mit der nun geschaffenen Möglichkeit alle wesentlichen IT-Vorgaben per Verordnung zu erlassen, ist der Grundstein für eine effektive IT-Steuerung gelegt.