Whitepaper "Medizinregister mit Wirkung" Jetzt kostenlos herunterladen
Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen verändern die Rahmenbedingungen für Medizinregister: Sie bringen weitere Pflichten, aber eröffnen auch neue Möglichkeiten mit sich. Unser kostenloses Whitepaper zeigt, wie unsere Erfahrungen in der Registermodernisierung der Verwaltung helfen.
Medizinregister stehen vor einem Wendepunkt. Der Europäische Gesundheitsdatenraum und neue nationale Gesetze erhöhen die Anforderungen an Datenqualität, Standardisierung und Interoperabilität: aus technischen Optionen werden strategische Notwendigkeiten. Gleichzeitig arbeiten viele Register noch mit individuellen Datenmodellen, Insellösungen und Medienbrüchen. Damit sie ihre Wirkung für Versorgung, Forschung und Entscheidungsgrundlagen im Gesundheitswesen entfalten können, müssen aus regulatorischen Zielen tragfähige Strukturen und verlässlich betriebene Systeme werden.
Bei der Umsetzung in konkrete Architektur-, Governance- und Betriebsentscheidungen helfen Erfahrungen aus der Verwaltungsdigitalisierung, die seit Jahren heterogene Systeme verbindet und digitale Infrastrukturen verlässlich betreibt. ]init[ verbindet diese Perspektive der Registermodernisierung mit den spezifischen Anforderungen medizinischer Register und ermöglicht so einen ganzheitlichen Blick auf Metadaten, Identitäten, Standards, sicheren Betrieb und künstliche Intelligenz.
Dieses Whitepaper gibt dazu Orientierung und erleichtert Entscheidungen. Denn leistungsfähige Register entstehen nicht allein durch Regulierung, sondern durch Registerbetreibende und Partner, die Anforderungen in tragfähige Lösungen übersetzen.
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EHDS: Zwei Hälften, ein Rechtsrahmen
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Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist ein EU-weiter Rechtsrahmen zur einheitlichen Nutzung und dem sicheren Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. Die dazugehörige EU-Verordnung 2025/327 wurde am 05. März 2025 im EU Amtsblatt veröffentlicht und ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. Bis zum 26. März 2027 läuft die Frist zur nationalen Umsetzung, die Kernpflichten greifen zum 26.03.2029.
Zwei Stränge prägen den EHDS: Bei der Primärnutzung folgen die Behandlungsdaten dem Menschen. Services wie die Patientenkurzakte, das E-Rezept oder auch Befunde werden über die nationale Kontaktstelle abrufbar. Die Sekundärnutzung für die Forschung umfasst den antragsbasierten Zugang über Datenzugangsstellen und die Auswertung in sicheren Verarbeitungsumgebungen.
EHDS als Enabler
Auch für Organisationen, die nicht unter die EHDS-Verordnung fallen, kann die Umsetzung entsprechender Maßnahmen signifikante Wirkung erzielen. Wer jetzt startet, eigene Metadaten nach dem HealthDCAT-AP-Standard zu beschreiben, schafft Überblick über die Qualität der eigenen Datensätze und erkennt kurzfristige Optimierungspotenziale.
Gleichermaßen kann auch die Analyse der eigenen Primärdatennutzung über den NCPeH aufschlussreich sein. Anhand echter Versorgungsfälle mit Auslandsbezug kann der Weg der Daten sichtbar gemacht werden. Sind Systeme anschlussfähig? Liegen die Daten in verwertbarer Struktur vor? Sind Erreichbarkeit und Nachweise gewährleistet?
Beide Maßnahmen können mit überschaubarem Aufwand innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung.
Fragen zum EHDS? Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!
Dr. Felix Pickhardt
Experte Gesundheitsregister
+49 30 97006 6109