Einen Hinweis geben

Wir haben eine interne Meldestelle sowohl im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes als auch gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingerichtet. An diese können sich hinweisgebende Personen wenden.

  • Zu den Meldungen nach dem Hinweis­geberschutz­gesetz

  • Zu Meldungen nach dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Meldekanal der Richtige ist, seien Sie unbesorgt, dass wir jedem Hinweis/jeder Meldung nachgehen.